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LSG Sachsen, 17.07.2006 - L 6 B 168/06 R-KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LSG Sachsen, 17.07.2006 - L 6 B 168/06 R-KO
- BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2091/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 14 B 1307/05
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Freigänger - kein …
Auszug aus LSG Sachsen, 17.07.2006 - L 6 B 168/06 R-KO
Obwohl die Klägerin mittlerweile auf Grund des Kostenerstattungsanspruchs gegen die Beklagte in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (§ 114 ZPO) und deswegen bei einem jetzt erst erfolgten Antrag auf Prozesskostenhilfe dieser zurückzuweisen wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg - L 14 B 1307/05 AS ER -) entfällt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde, da die Bewilligung der Prozesskostenhilfe fortwirkt und die Klägerin die Wahl hat, von wem sie sich die Kosten erstatten lassen möchte (vgl. Hamburgisches OVG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 4 SO 22/01 - ). - SG Berlin, 27.10.2005 - S 15 KN 23/03
Terminsgebühr
Auszug aus LSG Sachsen, 17.07.2006 - L 6 B 168/06 R-KO
Es handelt sich hierbei nicht um ein Redaktionsversehen (vgl. hierzu auch SG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2005 ? S 15 KN 23/03 ? RVGreport 2006, 106). - OVG Hamburg, 29.08.2001 - 4 So 22/01
Auszug aus LSG Sachsen, 17.07.2006 - L 6 B 168/06 R-KO
Obwohl die Klägerin mittlerweile auf Grund des Kostenerstattungsanspruchs gegen die Beklagte in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (§ 114 ZPO) und deswegen bei einem jetzt erst erfolgten Antrag auf Prozesskostenhilfe dieser zurückzuweisen wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg - L 14 B 1307/05 AS ER -) entfällt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde, da die Bewilligung der Prozesskostenhilfe fortwirkt und die Klägerin die Wahl hat, von wem sie sich die Kosten erstatten lassen möchte (vgl. Hamburgisches OVG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 4 SO 22/01 - ).
- BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2091/06
Gebührenanspruch eines im sozialgerichtlichen Verfahren beigeordneten …
gegen den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. Juli 2006 - L 6 B 168/06 R-KO -. - SG Ulm, 06.09.2006 - S 11 SB 3004/06 KO-A
Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich
Vielmehr kann es sich nach Überzeugung der Kammer hierbei nur um ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers handeln (entgegen Sächsisches LSG Beschluss vom 17.06.2006 - L 6 B 168/06 R-KO).